Hausordnung
1. Allgemeiner Schulbetrieb
Unsere Schülerinnen und Schüler bilden zusammen mit den Lehrpersonen und dem Hauswartpersonal eine Gemeinschaft. Diese kann nur funktionieren, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden und alle damit zu einem guten Klima beitragen. Damit ein ungestörter Unterricht gewährleistet ist, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude ordentlich und ruhig.
Auseinandersetzungen und Konflikte sind fair auszutragen.
Weisungen sowie Anweisungen sind zu befolgen. Schülerinnen und Schüler haben sich in- und aus-serhalb der Schule korrekt, höflich, rücksichtsvoll und anständig aufzuführen. In allen durch die Hausordnung geregelten Gebieten zählt die Schule auf die Mitarbeit der Eltern und die Einsicht der Schülerinnen und Schüler. Eine Hausordnung ist nur dann sinnvoll, wenn gegen Schülerinnen und Schüler, die sie nicht befolgen, Massnahmen ergriffen werden.
2. Schulweg
Die Velos dürfen nur in den Veloständern abgestellt werden.
Alle Busbenützer sind verpflichtet sich rücksichtsvoll und anständig zu verhalten. Bei Verfehlen kann ein Mitfahrverbot verhäng werden.
Die Benutzung eines motorisierten Fahrzeugs für den Schulweg ist nicht gestattet.
3. Verlassen des Schulareals
Während den Unterrichtszeiten, Pausen und Zwischenstunden dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulareal nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrperson verlassen. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Freistunden in den dafür vorgesehenen Räumen (Spielraum, Aufenthaltsräu-me) ohne den Unterricht zu stören.
4. Pause
Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausen innerhalb des Schulareals auf dem deklarierten Pausenplatz. Die Veloständer und der Autoparkplatz gehören nicht dazu. In den Schulgebäuden gilt ein Essverbot. Verpackungsmaterial und Kaugummis sind im Abfalleimer zu entsorgen.
5. Garderobe
Im ganzen Schulgebäude samt den Räumen für Hauswirtschaft und Textiles Werken herrscht Finken-betrieb. Falls in der Turnhalle Turnschuhe getragen werden, müssen diese eine helle Sohle haben. In allen Werkräumen sind geschlossene Schuhe zu tragen. Schuhe und Kleider müssen im zugeteilten Garderobenschrank verstaut werden.
Alle Schülerinnen und Schüler tragen in der Schule angemessene Kleidung.
Fundgegenstände werden dem Hauswartpersonal oder einer Lehrperson abgegeben und können dort auch abgeholt werden. Sechs Monate nach der Abgabe des gefundenen Gegenstands wird dar-über verfügt.
6. Haftung
Wer mutwillig oder fahrlässig Schuleigentum beschädigt, ist vollumfänglich haftbar. Für die Beschä-digung privaten Eigentums während der Schulzeit (Brillen usw.) haftet die Schule nicht.
7. Spezialräume
Die Spezialräume werden nur mit Erlaubnis einer Lehrperson betreten: Turnhalle, Informatikzimmer, Physikzimmer, Bibliothek, Singsaal, Küche, Handarbeitszimmer, Werkräume, Lehrerzimmer, Musik-zimmer, Aula, Fotolabor, Material- und Putzräume. Schülerinnen und Schüler benutzen die Liftanlage nur mit Bewilligung. Das Spielen mit dem Lift ist verboten.
8. Abwesenheit vom Unterricht
Sämtliche Absenzen sind mit der Klassenlehrperson abzusprechen und zu belegen. Zahnarzt- und Arztbesuche erfolgen in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit.
9. Urlaub
Für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht gilt die kantonale Regelung ge-mäss Volksschulverordnung. Berufswahlunterricht im Klassenverband sowie von der Schule organi-sierte Berufswahltage und Praktika decken einen grossen Teil derjenigen Zeit ab, die im Lehrplan über alle drei Oberstufenjahre zur Erlangung der Berufswahlkompetenz (Berufswahlreife) vorgese-hen ist.
Urlaubsgesuche sind an die Klassenlehrperson zu richten.
10. Verbote
Rauchwaren, E-Zigaretten (inkl. Vapes), E-Shishas, alkoholische Getränke, Schnupftabak und alle anderen Drogen sind auf dem Schulareal sowie während des Schulbetriebs auch ausserhalb des Schulareals verboten und dürfen deshalb nicht mitgebracht werden. In sämtlichen Schulgebäuden gilt ein Kaugummiverbot. Die Benutzung von Musikgeräten sowie das Fotografieren und Filmen sind auf dem Schulareal nicht gestattet. Auf dem Schulareal bleiben Mobiltelefone immer ausgeschaltet. Waffen aller Art sind untersagt.